Daten Governance Gesetz

Europäisches Gesetz über Daten Governance umsetzen

Zwei Hände tippen auf einem Laptop
Der europäische Data Governance Act (DGA) bekommt ein deutsches Umsetzungsgesetz. Darin werden die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Statistische Bundesamt als zuständige Behörden benannt. Glenn Carstens-Peters / unsplash.com
18.10.2024
  • Das europäische Gesetz über eine Daten Governance, der Daten-Governance-Rechtsakt (DGA), ist in den Mitgliedstaaten Kraft getreten. Mit dem deutschen Daten Governance Gesetz (DGG) benennen wir für die Umsetzung als zuständigen Behörden die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Statistische Bundesamt und legen Vorschriften über Sanktionen fest.
  • Wir setzen uns für eine klare Umsetzung der europäischen Regeln für eine bessere Datenverfügbarkeit ein.
  • Die BNetzA ist für Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste sowie für die Registrierung datenaltruistischer Organisationen zuständig. Das Statistische Bundesamt wird zur zentralen Informationsstelle ausgebaut und unterstützt die Verwaltung dabei, geschützte Daten nutzbar zu machen.

Mithilfe einer guten Datenlage kann der Staat seine Aufgaben für die Bürger*innen besser erfüllen. Unternehmen entwickeln basierend auf Daten neue Geschäftsmodelle und treiben Innovationen voran. Auch Forschung und Zivilgesellschaft können in ihrer Arbeit ebenso von einem verbesserten Datenzugang profitieren. Ein wichtiger Faktor in der Nutzung von Daten, seien es im geschäftlichen, öffentlichen oder gesellschaftlichen Bereich, ist das Vertrauen. Mit dem Daten-Governance-Rechtsakt werden einheitliche Spielregeln für das Teilen von Daten festgelegt und der Weg zu einem gemeinsamen Datenbinnenmarkt geebnet.

Der Daten-GovernanceRechtsakt regelt die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand sowie Anforderungen an Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. In dem nationalen Umsetzungsgesetz benennen wir als zuständige Behörden die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Statistische Bundesamt und legen Vorschriften über Sanktionen fest. Die BNetzA ist für Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste sowie für die Registrierung datenaltruistischer Organisationen zuständig. Datenaltruismus bedeutet, dass Personen oder Organisationen ihre Daten für einen guten Zweck spenden können. Das kann uns in den Bereichen der Forschung, des Gesundheitswesens, der Mobilität oder des Klimaschutzes entscheidend voranbringen. Das Statistische Bundesamt wird zur zentralen Informationsstelle ausgebaut und unterstützt die Verwaltung dabei, geschützte Daten nutzbar zu machen. So kann beispielsweise eine Kommune gemeinsam mit einem lokalen Unternehmen oder Start-up konkrete Anwendungen vor Ort für die Bevölkerung nutzbar machen.